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Forum » Beziehung, Erotik & Liebe » Threadeingetragene Lebenspartnerschaft
20.04.2009 19:52
hey Leute, meine Freundin und ich überlegen zu heiraten, allerdings haben wir keine Ahnung,wie das alles so läuft. Durch die wirtschaftliche Situation wissen wir nicht wie es arbeitsmäßig bei uns dieses Jahr noch verläuft.Ich habe gehört,dass es bei eigenetragenen Lebenspartnerschaften mit dem Unterhalts oder Versorgungsrecht läuft. Also wäre meine Frage, was passiert wenn einer von uns die Arbeit verliert? Wie würde das mit dem Arbeitslosengeld verlaufen? Besteht eine Unterhaltspflicht für den anderen oder nicht?
20.04.2009 19:56
http://www.lsvd.de/15.0.html guck mal da... da sind links zu den rechtlichen Grundlagen und auch ratgeber... ist sehr hilfreich und gut gegliedert- finde ich jedenfalls... 8)
20.04.2009 20:00
Tretet doch in den LSVD ein und bekommt damit (so wie ich) erstklassige (Homo-)Rechtsberatung!!!
20.04.2009 20:06
Echt? Wär ja ne Überlegung wert..zahlst du für die Rechtsberatung gar nichts?
21.04.2009 09:23
Guten Morgen, ich bin jetzt fast ein Jahr mit meiner Frau verheiratet. Das Arbeitsamt kennt eine eingetragende Lebensgemeinschaft nicht an- das heißt, man würde das volle Arbeitslosengeld bekommen, so als wär man Single. War selber schon in der Situation. Bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung. Liebe Grüße Cathrein
21.04.2009 10:44
Moment...das gilt aber nicht für das Arbeitslosengeld 2. Wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, weil man vorher nicht lange genug gearbeitet hat oder einfach, weil man schon ein Jahr (oder wie lange ist die Bezugsdauer von ALG I?) ALG I bekommen hat, dann bekommt man kein ALGII/Hartz, wenn der Partner zuviel verdient. Und zuviel heißt: Es werden die niedrigen ALGII-Sätze zugrunde gelegt. Das Arbeitsamt erkennt die Lebenspartnerschaft sehr wohl an. Aber ALG 1 bekommt eben auch ein in der Ehe lebender Arbeitsloser unabhängig vom Gehalt des Partners, wenn die Kriterien dazu erfüllt sind.
21.04.2009 10:52
... ganz richtig. Zu bedenken gilt übrigens auch, dass selbst wenn man zusammen in einer Wohnung lebt, das ALG 2 nicht wie für einen Single gezahlt wird - da ist egal ob ihr verlebenspartnert seit oder nicht. Ich weiss wovon ich spreche Noch schöner wird es wenn ein Kind dazu kommt. Als Co-Mama hat man nur das "kleine" Recht dem Kind gegenüber, ist aber voll unterhaltspflichtig und die gebährende Mama kommt weder in die Steuerklasse für Verheiratet noch für Single-Mamas -> also keinerlei steuerliche Entlastung und absolut Verfassungswidrig!!! :shock: 8)
21.04.2009 11:10
Mmh, mit ALG 2 kenn ich mich nicht aus. Weiß nur dass es bei ALG 1 kein Unterschied macht ob man eine Frau hat oder nicht!
21.04.2009 11:18
Es kommt immer darauf an, was Die andere verdient. Du darfst 310 euro für versicherungen und co haben 311 euro zum Leben und zusätzlich miete plus nebenkosten, der rest wird verrechnet.
21.04.2009 11:19
21.04.2009 11:20
Als ich vor einem Jahr meine Frau geheiratet habe, war mir das alles egal. Wir haben aus Liebe geheiratet u aus einem noch sehr wichtigen Grund. Falls dem anderen mal was passiert u man muss entscheidungen treffen oder einer liegt im Krankenhaus u man darf als Frau dann zu ihr. Das sind sehr wichtige Gründe.
21.04.2009 16:14
Als ich vor einem Jahr meine Frau geheiratet habe, war mir das alles egal. Wir haben aus Liebe geheiratet u aus einem noch sehr wichtigen Grund. Falls dem anderen mal was passiert u man muss entscheidungen treffen oder einer liegt im Krankenhaus u man darf als Frau dann zu ihr. Das sind sehr wichtige Gründe. ... ACHTUNG, auch hier wird das nicht immer so verstanden und gesetzlich gibt es dafür keine eindeutigen Aussagen! Sicher ist hier nur, wer einen notariellen Vertrag dafür abschliesst. Ich finde die zocken uns nur ab, es ist keines wegs auch nur annähernd rechtens und keiner sagt und tut wirklich was - es müsste hier einen Zusammenschluss/Sammelklage geben und dann jetzt zu Wahlzeiten! :idea: 8)
22.04.2009 06:21
Als ich vor einem Jahr meine Frau geheiratet habe, war mir das alles egal. Wir haben aus Liebe geheiratet u aus einem noch sehr wichtigen Grund. Falls dem anderen mal was passiert u man muss entscheidungen treffen oder einer liegt im Krankenhaus u man darf als Frau dann zu ihr. Das sind sehr wichtige Gründe. ... ACHTUNG, auch hier wird das nicht immer so verstanden und gesetzlich gibt es dafür keine eindeutigen Aussagen! Sicher ist hier nur, wer einen notariellen Vertrag dafür abschliesst. Ich finde die zocken uns nur ab, es ist keines wegs auch nur annähernd rechtens und keiner sagt und tut wirklich was - es müsste hier einen Zusammenschluss/Sammelklage geben und dann jetzt zu Wahlzeiten! :idea: 8) Ich denke auch, der csd wirds nicht unbedingt bringen und überlege auch was zu unternehmen als zukünftige Co-Mutter.
22.04.2009 14:49
Der Eintritt in den LSVD ist sicherlich immer gut - zu einen tatsächlich wegen der hervorragenden Rechtsberatung, zum anderen auch einfach deswegen, weil der LSVD so ziemlich alle bisherigen Homo-Rechte erkämpft hat - und das nur weiterhin in diesem Umfang machen kann, wenn er genügend Mitglieder hat, die das Ganze auch finanziell unterstützen. Lange Rede, kurzer Sinn: Zusammenschließen, Mädels und Frauen! Nur zusammen (auch mit den Schwulen) sind wir stark.
22.04.2009 19:04
22.04.2009 19:16
Der Eintritt in den LSVD ist sicherlich immer gut - zu einen tatsächlich wegen der hervorragenden Rechtsberatung, zum anderen auch einfach deswegen, weil der LSVD so ziemlich alle bisherigen Homo-Rechte erkämpft hat - und das nur weiterhin in diesem Umfang machen kann, wenn er genügend Mitglieder hat, die das Ganze auch finanziell unterstützen. Lange Rede, kurzer Sinn: Zusammenschließen, Mädels und Frauen! Nur zusammen (auch mit den Schwulen) sind wir stark. Noch jemand, die sich geärgert hat: http://www.lesarion.de/fo [...] ;forum=3 Wo und wann is nö Demo??? 8) |
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