Hallo!
Bin seit fast einem Jahr verheiratet (
auweia darf ich ja nicht sagen also ich bin verpartnert
).
Ich habe ein Kind - wofür ich unterhalt bekomme, was schlichtweg der grund ist, weshalb sie es noch nicht adoptiert hat, denn ich/wir kann/können auf dieses Geld nicht verzichten.
Wir haben getrennte Wohnungen, was zu maßlosem Trouble führte - die Stadtverwaltung wollte darauf bestehen, dass wir EINEN gemeinsamen hauptwohnsitz haben, damit wir beide LSK I zahlen (denn durch das Kind und "allein" hier lebend, bin ich günstigerweise in LKS II
). Das können die natürlich nicht einfach festlegen, also bleibe wenigstens ich in der II, wenn sie schon nicht ne bessere Steuerklasse haben darf
Nun kommt das problem: endlich bekommen wir unser 2. kind, meine frau ist schwanger *yeah* und naja, wir wollen schon logischerweise zusammen wohnen, was ja dann trotz kindern für uns beide LSK I bedeutet
Fragen (bitte kein "ich glaube" oder so, ich brauche fundierte Kenntnisse!):
1.) gibt es klagen gegen den staat, warum wir nicht wie andere verheiratete ne bessere LSK bekommen?
2.) gibt es anwälte die
kostenlos für uns eintreten?
3.) kann ich unser 2. kind wenn es da ist adoptieren, weil wir verpartnert sind
trotzdem wir getrennte wohnsitze haben?
4.) können verpartnerte die elternzeit/erziehungszeit genauso aufteilen wie verheiratete? :arrow: nur bei einem wohnsitz oder auch mit zweien???
Gern auch per mail an dreckselfe@web.de wer hier nichts sagen mag.
DANKE!!!!